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Bedingungen — Hausordnung

Hausordnung

Das Haus

  • Die Zimmer sind für Studenten vorgesehen.
    Wir vermieten ein möbliertes Zimmer (Bett, Matratze, Schreibtisch, Stuhl, Tischlampen, Kleiderschrank, Kissen, Duvet, Überzüge, etc. )
    Das Inventar des Zimmers muss bei Auszug wieder vorliegen. Fehlende oder beschädigte Teile müssen gemäss Liste ersetzt werden.
  • Mitnutzung: Garten, Küche, Bäder, Waschküche, Gemeinschaftsraum etc. sind zur Mitnutzung.
  • Küche: Nach jeder Benutzung muss wieder aufgeräumt und gereinigt werden. Es stehen dafür Geschirrspüler und alle notwendigen Reinigungsmittel und -utensilien zur Verfügung. Ein persönliches Fach für Vorräte und ein Kühlschrank zur Mitnutzung steht zur Verfügung.
  • Waschküche:  Im Untergeschoss stehen Waschmaschine und Tumbler sowie Waschmittel zur Verfügung. Die Koordination des Waschplans übernehmt ihr selbst.
  • Gemeinschaftsraum: Nach der Nutzung muss er wieder aufgeräumt und gereinigt werden, damit auch der nächste Nutzer Freude daran hat.
    Die Reinigung der gemeinsamen Räume obliegt allen, gemäss einem „Putzplan“
  • Haustiere: Sind nicht zugelassen
  • Lärm: in Winterthur gelten die gesetzlichen Ruhezeiten von 22:00 – 07:00. Diese gelten grundsätzlich, besonders aber für die Aussenbereiche wie Garten, Hausaufgänge ect.Partys müssen bei uns angemeldet werden. Falls es etwas zu feiern gibt nimm bitte mit uns vorher Kontakt auf.

Alles um die Miete

  • Die Miete: Die Miete ist vor Antritt fällig und dann jeweils auf Ende des Vormonats. Die Miete versteht sich als Fixpreis. D.h. es gibt von unserer Seite keine weiteren Nebenkosten für Heizung, Strom oder WiFi.
  • Mietdauer: Grundsätzlich ist die Mietdauer während deines Studiums unbefristet. Spezielle Vereinbarungen (z.B. ein Praktikum, Auslandaufenthalt…) können bilateral getroffen werden.
    Kündigung kann beiderseits auf Monatsende mit einer Frist von einem Monat erfolgen.
  • Untermiete ist nicht gestattet. Planst du ein Praktikum oder Auslandsemester, wird in Absprache die beste Lösung gesucht.
  • Besucher sind jederzeit willkommen. Dauergäste (mehr als eine Übernachtung/Woche) müssen mit uns abgesprochen werden.
  • Die Kaution beträgt die Höhe einer Miete. Bei Kündigung durch dich ohne gegenseitiges Einverständnis bis 4 Monate nach Mietbeginn wird die Hälfte der Kaution einbehalten.
  • bei Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolgt die sofortige Kündigung und die Hälfte der Kaution wird einbehalten.

Die Haftung

Jede/r Studierende ist selber für Schäden oder Verlust verantwortlich (betrifft natürlich auch Besuch und neben dem eigenenen Inventar auch die Gemeinschaftsbereiche). Eine Haftpflichtversicherung mit Abdeckung von Mieterschäden muss dem Mietvertrag beigelegt werden.
Für Incomings kann die Mitnutzung einer Kollektivversicherung zu Selbstkosten angeboten werden.

 

Mietkaution, Endreinigung

Die Kaution beträgt eine Monatsmiete und wird bei Vertragsunterzeichnung fällig. Fehlendes oder defektes Inventar wird von der Kaution abgezogen.
Das Zimmer wird sauber geputzt zurückgegeben. Eigene Einrichtung aller Art muss mitgenommen werden.

 

Belüftung/Nasszellen

In allen Zimmern müssen mehrmals am Tag für ca. 10 Min. die Fenster geöffnet werden. Richtig geöffnet und nicht nur gekippt. (Dies gilt auch für die Wintermonate.) Beträgt die Aussentemperatur weniger als 15 Grad, darf das Fenster nicht offen gelassen/gekippt werden. Selbstverständlich wird trotzdem gelüftet.
Dusche und WCs müssen ebenfalls mehrmals am Tag 10 Min. richtig gelüftet werden und auch da gilt: nicht einfach nur die Fenster gekippt. Also mind. nach jedem Duschen muss richtig durchgelüftet werden.
In unregelmässigen Abständen werden Kontrollen in den Zimmern gemacht bei denen geprüft wird ob Schimmel entstanden ist. Sollte jemand Schimmel im Zimmer finden, dann umgehend melden.

Die Hausordnung kann jederzeit von Daniela angepasst und umgestaltet werden. Die Bewohner werden jeweils von ihr informiert

 

Abmelden von Abwesenheiten

Solltest du eine Reise unternehmen die länger als 3 Nächte geht, melde dich bitte bei Daniela ab.

 

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Grundsätzliches

Für die Einhaltung der Hausordnung ist jeder verantwortlich. Hauptverantwortliche ist Daniela Bazzi.
Es ist grundsätzlich aufeinander Rücksicht zu nehmen. Z.B. wenn jemand Ruhe möchte, dann müssen sich die Mitbewohner (unter Einhaltung der Ruhezeiten) anpassen.

 

Untervermietung des eigenen Zimmers

Wenn ein Zimmer untervermietet werden soll, geht das nur mit dem Einverständnis des Vermieters. Zuwiderhandeln kann zur Kündigung führen.

 

Nachtruhe

Die gesetzliche Nachtruhe dauert von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. (23 Uhr bis 6.00 Uhr an den Wochenenden) Gespräche, den Einsatz der Küche, Musik etc. sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

Rauchen/Drogen/Feuer

Unsere Häuser sind grundsätzlich rauchfrei. Für Zigarettenkippen stehen vor den Haustüren und auf dem Sitzplatz Aschenbecher zur Verfügung. Diese sind regelmässig von den Rauchern selber zu leeren und reinigen.
Der Gebrauch von jeglichen Drogen ist strengstens untersagt. Es führt zur sofortigen Kündigung.
Feuer/Feuerwerk ist ebenfalls untersagt. Kosten die mit dem nicht einhalten verbunden sind werden der Gemeinschaft oder dem Verursacher angelastet.

 

Gästeregelung

Gegen gelegentliche Übernachtungen ist nichts einzuwenden. (Max. 1x pro Woche)

Nächte können nicht abgeglichen oder kumuliert werden.
Gäste welche länger als 1 Nacht in den Häusern schlafen möchten, müssen mit einem Unkostenbeitrag von Fr. 30.–/Nacht und Person rechnen. Diese werden dem Mieter verrechnet. Wenn jemand mehr als eine Nacht ein Gast hat muss das gemeldet und bewilligt werden. Diese Regelung ist nicht personenbezogen.
Ein Nichtmelden von Gästen oder Einhalten der Regel kann die Kündigung nach sich ziehen.

 

Sauberkeit

Der Putzplan wird vorgegeben und ist zwingend einzuhalten. Die Putzmittel stehen zur Verfügung. Kontrollen finden regelmässig statt.
Werden die Aufgaben nicht regelmässig oder sauber erledigt, dann werden Reinigungen in Auftrag gegeben. Die Kosten die entstehen werden dem Einzelnen angerechnet. Kann niemand zur Verantwortung gezogen werden, dann werden die Kosten der Wohngemeinschaft zugeteilt und an alle verrechnet.